Zustiftungen
Neben Spenden können Sie die Arbeit der gemeinnützigen Nicolas-Benzin-Stiftung auch mit Zustiftungen fördern. Zustiftungen erfolgen zum Kapitalstock des Stiftungsvermögens und werden dauerhaft erhalten. Erst die Erträge der Zustiftung werden dann zur Umsetzung des gemeinnützigen Zieles der Stiftung verwendet. Mit einer Zustiftung ermöglichen Sie es der Nicolas-Benzin-Stiftung dauerhaft und nachhaltig ihren Aufgaben gerecht zu werden.
Gerne nehmen wir auch Zustiftungen in Form von Bibliotheken und Archiven entgegen, die überwiegend der Bildung auf dem Gebiet der Kulturgeschichte des Judentums und der Geschichte der Medizin dienen. Die Kulturgeschichte des Judentums im Sinne unserer Satzung umfasst dabei alle geistig-schöpferischen Leistungen von Menschen jüdischen Glaubens, insbesondere auch in Interaktion mit ihrer nicht-jüdischen Umwelt. Die Medizingeschichte im Sinne unserer Satzung umfasst die Geschichte der Medizin aller Zeiten und Völker, einschließlich der Biographien von Personen, die Einfluß auf die Medizin ihrer Zeit ausübten.
Bezüglich der besonderen Form von Zustiftungen nehmen Sie bitte bei Interesse Kontakt mit der Treuhänderin der Nicolas-Benzin-Stiftung auf:
Wolf@Nicolas-Benzin-Stiftung.de
Sie erhalten von der Treuhänderin der Nicolas-Benzin-Stiftung eine Zuwendungsbescheinigung. - Inwieweit Sie Ihre Zustiftung für unsere gemeinnützige Stiftung nach Ihren persönlichen steuerlichen Verhältnissen geltend machen können, erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder konsultieren Sie Ihren Steuerberater.